Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2011 auf 6,5 v. T. des Einheitswerts festgesetzt.
Die Verordnung für das Haushaltsjahr 2011 über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 12. März 2011 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6 für das Land Nordrhein-Westfalen 2011 S. 190 veröffentlicht worden.
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