FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 20.05.2005
S 4501 - 10 - VA 2

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 20.05.2005 (S 4501 - 10 - VA 2) - DRsp Nr. 2008/88979

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 20.05.2005 - Aktenzeichen S 4501 - 10 - VA 2

DRsp Nr. 2008/88979

Ergänzung zum Anwendungserlass zu § 1 Abs. 2a GrEStG in der Fassung der Bekanntmachung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 und des Steueränderungsgesetzes 2001 vom 26.02.2003 (BStBl 2003 I S. 271)

Tz. 10 des Bezugserlasses wird nach dem Beispiel wie folgt ergänzt:

„Die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG findet hier keine Anwendung, weil im Rahmen der Schenkungsteuer der Anteilsübergang und bei der Grunderwerbsteuer trotz Anknüpfung an diesen Anteilserwerb ein fingierter Grundstückserwerb besteuert wird. Insoweit liegen zwei unterschiedliche Rechtsvorgänge vor, so dass auch keine Doppelbesteuerung desselben Vorgangs gegeben ist.

Beispiel:

D war Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses, das er in eine neu gegründete GmbH & Co. KG einbringt, an der er als alleiniger Kommanditist zu 100 v.H. beteiligt ist. Die Anteile an der Komplementär-GmbH hält D ebenfalls zu 100 v.H. Sechs Wochen später überträgt D seinen Kommanditanteil und seine Anteile an der GmbH zu gleichen Teilen auf seine Neffen A, B und C schenkweise im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.