FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 03.06.2005 (S 2282 - 32 - V B 3)
Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden im Rahmen des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld/Freibeträge für Kinder) nur berücksichtigt, wenn deren eigenen Einkünfte und Bezüge den unschädlichen Betrag [...]