FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 22.04.2005
S 7100 - 214 - V 2

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 22.04.2005 (S 7100 - 214 - V 2) - DRsp Nr. 2008/88909

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 22.04.2005 - Aktenzeichen S 7100 - 214 - V 2

DRsp Nr. 2008/88909

Zahlungen der öffentlichen Hand zur Förderung von begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen von Teilnehmern an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ab dem 01.01.2005

Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sind ab dem 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung „Grundsicherung für Arbeitssuchenden” zusammen gefasst worden (Sozialgesetzbuch - SGB II, geändert durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003, BGBl 2003 I S. 2954 - „Hartz IV”-Gesetz). Träger der Grundsicherung für die Arbeitssuchenden sind die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit, AA) und die kreisfreien Städte sowie Kreise (kommunale Träger). Zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben können die Träger der Grundsicherung Arbeitsgemeinschaften errichten. Die Träger der Grundsicherung bedienen sich Dritter, um die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben durchzuführen. Dritte sind in der Regel Träger der freien Wohlfahrtspflege bzw. gemeinnützige Organisationen und kommunale Beschäftigungsgesellschaften.

Unter dem Begriff „öffentlich geförderte Beschäftigung” werden drei Gruppen von Beschäftigung erfasst: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante und Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjobs, § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II).