FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 28.12.2005
S 2334 - 16 - V B 3

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 28.12.2005 (S 2334 - 16 - V B 3) - DRsp Nr. 2008/89639

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 28.12.2005 - Aktenzeichen S 2334 - 16 - V B 3

DRsp Nr. 2008/89639

Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

Durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung vom 16.12.2005 (BGBl 2005 I S. 3493) sind die amtlichen Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2006 festgesetzt worden.

Ab 01.01.2006 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:

I. bei Angehörigen der Bundeswehr

  • Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade

    - mit Standort in den alten Ländern 49,12 €,
    - mit Standort in den neuen Ländern 45,50 €;
  • Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade

    - mit Standort in den alten Ländern 88,42 €,
    - mit Standort in den neuen Ländern 81,90 €;
  • Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade

    - mit Standort in den alten Ländern 167,02 €,
    - mit Standort in den neuen Ländern 154,70 €;

II. bei Angehörigen der Bundespolizei

  • Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter der Bundespolizei

    - mit Standort in den alten Ländern 58,95 €,
    - mit Standort in den neuen Ländern 54,60 €;