FinMin Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 06.02.2004
O 2368 - 18 - II B 2

FinMin Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 06.02.2004 (O 2368 - 18 - II B 2) - DRsp Nr. 2008/87427

FinMin Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 06.02.2004 - Aktenzeichen O 2368 - 18 - II B 2

DRsp Nr. 2008/87427

EStG; Elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten; Reduzierte Vorlage von Belegen ;

  • Das Fin Min bittet entsprechend den Regelungen im Bezugserlass in Fällen, in denen die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2003 über ELSTER abgegeben wird, grundsätzlich von der Anforderung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, abzusehen.

    Nach einem Beschluss der Abteilungsleiter Steuer wird der Pilotversuch auf alle Bundesländer ausgedehnt werden.

  • Auf diese Regelung wird im Internet unter https://www.elster.de/ssl/elfo/index.htm bereits hingewiesen. Darin und im Ausdruck der komprimierten Steuererklärung wird klargestellt, dass die Belege vom Steuerpflichtigen aufzubewahren und auf Verlangen des Finanzamtes nachträglich vorzulegen sind.