FinMin Saarland - Erlass vom 03.06.2003
B/2-4 - 76/03 - S 2333

FinMin Saarland - Erlass vom 03.06.2003 (B/2-4 - 76/03 - S 2333) - DRsp Nr. 2008/83379

FinMin Saarland, Erlass vom 03.06.2003 - Aktenzeichen B/2-4 - 76/03 - S 2333

DRsp Nr. 2008/83379

Steuerliche Folgen des Ausscheidens eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Mit dem Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der VBL enden gem. § 23 Abs. 1 der VBL-Satzung die Pflichtversicherungen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer. Die zum Zeitpunkt des Ausscheidens bestehenden Ansprüche hat die VBL jedoch zu erfüllen. Ein Versorgungsanspruch für den einzelnen Arbeitnehmer entsteht allerdings erst dann, wenn eine Wartezeit von 60 Umlagemonaten erreicht ist (§ 38 der VBL-Satzung).