FinMin Saarland - Erlass vom 10.12.2003 (B/2 - 3 - 149/2003 - S 2257)
Nach § 1896 BGB ist für Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu besorgen, ein Betreuer durch das Amtsgericht zu bestellen. Neben [...]