FinMin Saarland - Erlass vom 06.01.2005
B/2 - 4 - 1/2005 - S 2332

FinMin Saarland - Erlass vom 06.01.2005 (B/2 - 4 - 1/2005 - S 2332) - DRsp Nr. 2008/88505

FinMin Saarland, Erlass vom 06.01.2005 - Aktenzeichen B/2 - 4 - 1/2005 - S 2332

DRsp Nr. 2008/88505

Ablegen der Fahrerlaubnis der Klasse E in Verbindung mit C; Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/Straßenwärterin vom 11. Juli 2002 (BGBl 2002 I S. 2604)

Die Übernahme der Aufwendungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B im Rahmen der Straßenwärter-/Straßenwärterinnenausbildung durch den Arbeitgeber führt nicht zu einem geldwerten Vorteil bei den Auszubildenden, weil sie im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt.

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder.