FinMin Saarland - Erlass vom 09.12.2005
B/3-1 B - 349/2005 - S 7165

FinMin Saarland - Erlass vom 09.12.2005 (B/3-1 B - 349/2005 - S 7165) - DRsp Nr. 2008/89601

FinMin Saarland, Erlass vom 09.12.2005 - Aktenzeichen B/3-1 B - 349/2005 - S 7165

DRsp Nr. 2008/89601

Option zur steuerpflichtigen Vermietung von Geschäftsräumen nach § 9 Abs. 2 UStG bei nachträglicher Steuerbefreiung der Umsätze des Mieters Folgerungen aus der EuGH-Rechtsprechung zu Umsätzen der Glückspielveranstalter

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, ist es nicht zu beanstanden, wenn in den Fällen, in denen ein Unternehmer steuerpflichtig Geschäftsräume an einen Glückspielveranstalter vermietet, welcher aufgrund der aktuellen Rechsprechung (EuGH-Urteil vom 17.02.2005 - C-453/02 und C-462/02 (verbundene Rechtssachen); BFH-Urteil vom 12.05.2005 - V R 7/02, BFH-Urteil vom 19.05.2005 - ) rückwirkend die Steuerfreiheit seiner Umsätze geltend macht, der Unternehmer seine bis zum 31.12.2005 an den Glückspielveranstalter erbrachten Vermietungsleistungen (weiterhin) entgegen § Abs. als steuerpflichtig behandelt.