Neben den in AEAO zu § 122, Nr. 1.8.4 genannten Staaten haben zwischenzeitlich weitere ihr Einverständnis zur Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten durch einfachen Brief erklärt. Es sind dies die Staaten Estland, Litauen, Griechenland, Slowenien und Slowakei. Einverständniserklärungen der Staaten Polen, Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Malta und Zypern liegen bisher nicht vor.
Somit können nunmehr Steuerverwaltungsakte in
Belgien, | Irland, | Österreich, |
Dänemark, | Italien, | Portugal, |
Estland, | Kanada, | Schweden, |
Finnland, | Litauen, | Slowenien, |
Frankreich, | Luxemburg, | der Slowakei, |
Griechenland, | den Niederlanden, | Spanien und |
Großbritannien, | Norwegen, | den USA |
mit Einverständnis dieser Staaten durch einfachen Brief bekannt gegeben werden.
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