FinMin Saarland - Erlass vom 11.07.2005
B/2-5 - 131/2005 - S 0177

FinMin Saarland - Erlass vom 11.07.2005 (B/2-5 - 131/2005 - S 0177) - DRsp Nr. 2008/89102

FinMin Saarland, Erlass vom 11.07.2005 - Aktenzeichen B/2-5 - 131/2005 - S 0177

DRsp Nr. 2008/89102

Auflösung/Zusammenlegung von Schulen; ; Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit von Fördervereinen

Durch Umstrukturierungen im Schulbereich kann der Fall eintreten, dass bei gemeinnützigen Schulfördervereinen das satzungsmäßig festgelegte Förderobjekt durch Auflösung der betreffenden Grundschule untergeht.

Zu den in diesem Zusammenhang auftretenden gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen ist folgende Auffassung zu vertreten:

  • Bleibt der Förderverein der aufgelösten Grundschule bestehen und soll durch den Förderverein zukünftig die Nachfolgeeinrichtung der aufgelösten Grundschule gefördert werden, ist die Satzung dahingehend anzupassen, dass als Förderobjekt die Nachfolgeeinrichtung bestimmt wird. Zu prüfen ist ferner, ob die satzungsmäßige Vermögensbindung (§ 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, § 61 AO) entsprechend anzupassen ist.

  • Besteht für die Nachfolgeeinrichtung der aufgelösten Grundschule bereits ein Förderverein und soll der Förderverein der aufgelösten Schule aufgelöst werden, kann das Vermögen dem Förderverein der Nachfolgeeinrichtung zugewendet werden. Insoweit ist von einer steuerunschädlichen Verwendung der Mittel im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, § 61 AO auszugehen. Eine entsprechende Satzungsänderung vor Auflösung ist nicht erforderlich.