FinMin Saarland - Erlass vom 12.07.2006
B/5-3 - 110/2006 - G 1103

FinMin Saarland - Erlass vom 12.07.2006 (B/5-3 - 110/2006 - G 1103) - DRsp Nr. 2008/90288

FinMin Saarland, Erlass vom 12.07.2006 - Aktenzeichen B/5-3 - 110/2006 - G 1103

DRsp Nr. 2008/90288

Grundsteuer; Befreiung für Grundbesitz im Rahmen Öffentlich Privater Partnerschaften nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG

Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) sind eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und Privatunternehmen, bei der die erforderlichen Ressourcen von den Partnern zum gegenseitigen Nutzen in einem gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt werden. ÖPP sind in vielen Bereichen denkbar: Bau, Sanierung oder Renovierung von Schulen, Hochschulen oder Verwaltungsgebäuden, Betrieb oder Unterhaltung einer Infrastruktur, Bereitstellung einer Dienstleistung.

Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Erleichterung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften zu schaffen, wurde das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlichen Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften vom 1. September 2005 (ÖPP-Beschleunigungsgesetz; BGBl 2005 I S. 2676) beschlossen.

Durch das Artikel 6 ÖPP-Beschleunigungsgesetz ist § 3 Abs. 1 GrStG dahingehend ergänzt worden, dass Grundbesitz eines nicht begünstigten Rechtsträgers von der Grundsteuer befreit ist, wenn