FinMin Saarland - Erlass vom 15.12.2005
B/2-4 - 49/05 - S 2333

FinMin Saarland - Erlass vom 15.12.2005 (B/2-4 - 49/05 - S 2333) - DRsp Nr. 2008/89837

FinMin Saarland, Erlass vom 15.12.2005 - Aktenzeichen B/2-4 - 49/05 - S 2333

DRsp Nr. 2008/89837

Betriebliche Altersversorgung; Überversorgung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen

In dem Bezugserlass ist u. a. ausgeführt:

Wird bei einem steuerlich anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsverhältnis (u. a. Angemessenheit dem Grunde und der Höhe nach; s. a. H 129 - Dienstverhältnis zwischen Ehegatten - mit Verweis auf H 41 Abs. 10 EStH) eine betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung durchgeführt und stellen die Beiträge beim Arbeitgeber Betriebsausgaben dar, sind die Regelungen in § 3 Nr. 63 und § 40b EStG uneingeschränkt bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen anwendbar. Dies gilt sowohl für rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge als auch für Beiträge des Arbeitgebers, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden.

Aus gegebenem Anlass weist das FinMin auf Folgendes erläuternd hin: