FinMin Saarland - Erlass vom 17.11.2005
B/2 - 3 - 156/2005 - EZ 1180

FinMin Saarland - Erlass vom 17.11.2005 (B/2 - 3 - 156/2005 - EZ 1180) - DRsp Nr. 2008/89478

FinMin Saarland, Erlass vom 17.11.2005 - Aktenzeichen B/2 - 3 - 156/2005 - EZ 1180

DRsp Nr. 2008/89478

Geplante Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab 01. 01. 2006

In dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 ist die Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 1. Januar 2006 vereinbart worden. Nach einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums soll das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.

Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.

Das Jahr der Fertigstellung bzw. der Anschaffung (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten) oder des Einzugs hat für die Frage, welche Regelungen gelten, keine Bedeutung.