FinMin Saarland - Erlass vom 21.10.2005
B/2-5 - 194/2005 - S 2742

FinMin Saarland - Erlass vom 21.10.2005 (B/2-5 - 194/2005 - S 2742) - DRsp Nr. 2008/89411

FinMin Saarland, Erlass vom 21.10.2005 - Aktenzeichen B/2-5 - 194/2005 - S 2742

DRsp Nr. 2008/89411

allgemeine Vorschriften: Arbeitszeitkonto und verdeckte Gewinnausschüttung bei Gesellschafter-Geschäftsführern (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)

Zu der körperschaftsteuerlichen Beurteilung flexibler Arbeitszeitmodelle (Führung von sog. Arbeitszeitkonten) für Gesellschafter-Geschäftsführer ist folgende Auffassung zu vertreten:

I. Sachverhalt

Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes bzw. einer Altersvorsorge werden für den Gesellschafter-Geschäftsführer sog. Arbeitszeitkonten eingerichtet. In der ersten Phase - der sog. Ansparphase - verrichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer in unveränderter Art und unverändertem Umfang seine Tätigkeit weiter, die bisher vereinbarte Geschäftsführervergütung wird jedoch gekürzt. Der vereinbarte Kürzungsbetrag wird vom Arbeitgeber einbehalten und auf dem Arbeitszeitkonto entweder in Geld oder in Zeit gutgeschrieben. Teilweise werden auch nicht in Anspruch genommene Urlaubstage sowie Einmalzahlungen und Sonderzahlungen in die Konten eingestellt.

In der zweiten Phase - der Auszahlungsphase - beansprucht der Gesellschafter-Geschäftsführer sein Guthaben. Er wird unter Fortzahlung seiner Bezüge von der Arbeit freigestellt; entsprechend der Auszahlung der Bezüge verringert sich das Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto.