FinMin Saarland - Erlass vom 24.10.2005
B/2-4 - 134/05 - S 2334

FinMin Saarland - Erlass vom 24.10.2005 (B/2-4 - 134/05 - S 2334) - DRsp Nr. 2008/89401

FinMin Saarland, Erlass vom 24.10.2005 - Aktenzeichen B/2-4 - 134/05 - S 2334

DRsp Nr. 2008/89401

Lohnsteuerliche Behandlung des Prämienprogramms für Bahnfahrer „bahn.bonus”

Nach dem o. g. Prämienprogramm werden dem BahnCard-Inhaber Punkte gutgeschrieben, die in Prämien verschiedenster Art eingetauscht werden können.

In der Vergangenheit haben bereits verschiedene Dienstleister, z. B. Fluggesellschaften, Hotels und Autovermieter Prämienprogramme aufgelegt, in denen Bonuspunkte für die Inanspruchnahme ihrer Dienste vergeben wurden. Die Punkte werden auf einem persönlichen Konto des Kunden gesammelt und können nur für die Bezahlung an ihn selbst erbrachter Dienstleistungen eingesetzt werden. Dies ist auch im Bahn.bonus-Programm so (vgl. Tz. 4.2 der AGB).

Aus lohnsteuerlicher Sicht wird wie folgt Stellung genommen:

  • Werden Bonuspunkte im Rahmen einer dienstlichen Tätigkeit erlangt (Bonuspunkte für Bahnfahrten im Rahmen einer Dienstreise) und für private Zwecke verwendet (z. B. für eine Urlaubsreise) liegt Arbeitslohn vor.

  • Soweit privat verwertete Bonuspunkte auf privater Inanspruchnahme von Dienstleistungen beruhen (Bonuspunkte für eine Urlaubsreise werden wiederum für eine Urlaubsreise verwendet, handelt es sich nicht um einen steuerpflichtigen Vorgang.