FinMin Saarland - Erlass vom 25.07.2005
B/3-2 - 143/2005 - S 3800

FinMin Saarland - Erlass vom 25.07.2005 (B/3-2 - 143/2005 - S 3800) - DRsp Nr. 2008/89169

FinMin Saarland, Erlass vom 25.07.2005 - Aktenzeichen B/3-2 - 143/2005 - S 3800

DRsp Nr. 2008/89169

Erbschaftssteuerliche Folgen aus dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts

Zu den erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Folgen aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16.02.2001 (BGBl 2001 I S. 266) in der durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15.12.2004 (BGBl 2004 I S. 3396) geänderten Fassung vertreten die Erbschaftsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden der Länder folgende Auffassung:

1. Hinterbliebenenbezüge (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Kraft Gesetzes entstehende Versorgungsansprüche hinterbliebener Lebenspartner und vertragliche Hinterbliebenenbezüge des Lebenspartners aus einem Arbeitsverhältnis des Erblassers, unterliegen unter den in R 8 ErbStR genannten Voraussetzungen nicht der Erbschaftsteuer.

2. Güterstandsrechtliche Folgen

2.1. Gesetzlicher Güterstand für Lebenspartner

Für Lebenspartner ist seit dem 1. Januar 2005 die Zugewinngemeinschaft gesetzlicher Güterstand (§ 6 Lebenspartnerschaftsgesetz - in der Fassung durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15. Dezember 2004, BGBl 2004 I S. ). Die Vorschriften über die Zugewinngemeinschaft von Ehegatten (§ Abs. , §§ bis gelten entsprechend. Die Lebenspartner können durch Lebenspartnerschaftsvertrag (§ ) Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren. Die §§ bis gelten entsprechend.