FinMin Sachsen - Erlass vom 08.01.1998
S 2183 a

FinMin Sachsen - Erlass vom 08.01.1998 (S 2183 a) - DRsp Nr. 2008/85568

FinMin Sachsen, Erlass vom 08.01.1998 - Aktenzeichen S 2183 a

DRsp Nr. 2008/85568

§ 7f EStG Billigkeitsmaßnahmen bei der vorübergehenden Unterbringung von Aus- und Übersiedlern, Asylbewerbern, Obdachlosen und Bürgerkriegsflüchtlingen in privaten Kurkrankenhäusern (Sanatorien); hier: Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von privaten Kurkrankenhäusern (§ 7f EStG)

In den Bezugserl. wurde zugelassen, daß private Kurkrankenhäuser (Sanatorien), die Aus- und Übersiedler, Asylbewerber, Obdachlose oder Bürgerkriegsflüchtlinge aufnehmen, aus Billigkeitsgründen weiterhin als Krankenhäuser i. S. von § 7f EStG behandelt werden, wenn sie ansonsten die Voraussetzungen des § 7f EStG erfüllen und die Entgelte für die Unterbringung der Aus- und Übersiedler, Asylbewerber, Obdachlosen und Bürgerkriegsflüchtlinge aus öffentlichen Kassen gezahlt werden.