FinMin Sachsen - Erlass vom 14.07.1998
S 4500

FinMin Sachsen - Erlass vom 14.07.1998 (S 4500) - DRsp Nr. 2008/80746

FinMin Sachsen, Erlass vom 14.07.1998 - Aktenzeichen S 4500

DRsp Nr. 2008/80746

Grunderwerbsteuerfragen bei der Durchführung des Vermögensgesetzes

Nach § 3 Abs. 1 des Vermögensgesetzes - VermG - i. d. F. der Bekanntmachung vom 4. August 1997 (BGBl. I 1997, 1974) sind Vermögenswerte, die den Maßnahmen i. S. des § 1 VermG unterlagen und in Volkseigentum überführt oder an Dritte veräußert wurden, auf Antrag an die Berechtigten zurückzuübertragen, soweit dies nicht nach dem VermG ausgeschlossen ist. Vermögenswerte in diesem Sinne sind u. a. bebaute und unbebaute Grundstücke.(§ 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG) sowie (wieder zu begründende) Erbbaurechte und rechtlich selbständige Gebäude und Baulichkeiten i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GrEStG2 Abs. 2 VermG).