FinMin Sachsen - Erlass vom 18.02.1998
S 1988

FinMin Sachsen - Erlass vom 18.02.1998 (S 1988) - DRsp Nr. 2008/85920

FinMin Sachsen, Erlass vom 18.02.1998 - Aktenzeichen S 1988

DRsp Nr. 2008/85920

§§ 3, 4 FördG Sonderabschreibungen; Vereinfachungsregelung der R 43 Abs. 5 Satz 2 EStR

Es ist gefragt worden, ob

1. auch Erwerber von der in R 43 Abs. 5 Satz 2 EStR verankerten Vereinfachungsregelung Gebrauch machen können und

2. die Vereinfachungsregelung bereits für vor 1996 verwirklichte Sachverhalte angewendet werden kann.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder wird folgende Auffassung vertreten:

1. Das Wahlrecht nach § 43 Abs. 5 Satz 2 EStR steht auch dem Erwerber zu. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß eine Förderung nach § 3 Satz 2 Nr. 1 FördG - neben weiteren Voraussetzungen - verlangt, daß das WG bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird.

2. Die Regelung des R 43 Abs. 5 Satz 2 EStR kann in allen noch offenen Fällen angewandt werden.