FinMin Sachsen - Erlass vom 23.01.2008
32 - S 2337 19/75 - 3504

FinMin Sachsen - Erlass vom 23.01.2008 (32 - S 2337 19/75 - 3504) - DRsp Nr. 2008/92316

FinMin Sachsen, Erlass vom 23.01.2008 - Aktenzeichen 32 - S 2337 19/75 - 3504

DRsp Nr. 2008/92316

Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die kommunalen Wahlbeamten und ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gewährt werden

A. Allgemeines

Entschädigungen an kommunale Wahlbeamte und an Mitglieder kommunaler Volksvertretungen werden aufgrund kommunalrechtlicher Bestimmungen gezahlt.

Für kommunale Wahlbeamte (Landräte, Bürgermeister, Beigeordnete, Ortsvorsteher, Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden und Amtsverweser) ist die Höhe der Aufwandsentschädigung in entsprechenden Verordnungen des SMI festgelegt.

Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Volksvertretungen werden aufgrund eigener Entschädigungsregelungen der jeweiligen Vertretungen festgelegt und gezahlt.

Die steuerliche Behandlung der gezahlten Aufwandsentschädigungen ist wegen der unterschiedlichen Aufgaben und Rechtsstellung der Empfänger nicht einheitlich, daher wird im Folgenden die steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung für

  • Kommunale Wahlbeamte und

  • Ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Volksvertretungen

unterschieden.

B. Kommunale Wahlbeamte