FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 01.04.1998
S 2183 b

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 01.04.1998 (S 2183 b) - DRsp Nr. 2008/85508

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 01.04.1998 - Aktenzeichen S 2183 b

DRsp Nr. 2008/85508

§ 7g EStG Sonderabschreibungen; hier: Geltung des Ersatzwirtschaftswertes

Für die Anwendung des § 7g Abs. 2 Nr. 1 EStG ist nach § 57 Abs. 3 EStG im Beitrittsgebiet anstatt vom maßgebenden EW des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und den darin ausgewiesenen Werten vom Ersatzwirtschaftswert nach § 125 BewG auszugehen.

Nach Absprache mit den Referenten der obersten FinBeh der Länder ist dieser Ersatzwirtschaftswert für die Anwendung des § 7g EStG nach den Eigentumsverhältnissen umzurechnen.