FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 01.06.2012
Kurzinfo KSt 6/2012

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 01.06.2012 (Kurzinfo KSt 6/2012) - DRsp Nr. 2012/80609

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 01.06.2012 - Aktenzeichen Kurzinfo KSt 6/2012

DRsp Nr. 2012/80609

Steuerliches Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht; Zusammenlegung von Steuertöpfen (§ 10b EStG); Förderung im Rahmen des § 58 Nummer 2 AO;

In Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Steuertöpfen (§ 10b EStG) und der Förderung im Rahmen des § 58 Nummer 2 AO sind Fragen vorgetragen worden, zu denen ich wie folgt Stellung genommen habe:

1. Zusammenlegung von Steuertöpfen

Es wurde gefragt, ob die vor dem 1. Januar 2007 erhaltenen Mittel aus Zuwendungen i. S. d. § 10b EStG weiterhin nach dem spendenbegünstigten Zweck, für den sie der Körperschaft nach der Zuwendungsbestätigung zugewandt wurden, zu differenzieren sind und ob die Verwendung der Mittel nach wie vor gesondert aufzuzeichnen und nachzuweisen ist. Diese Aufzeichnungs- und Nachweispflicht entfiel aufgrund der Vereinheitlichung der Höchstsätze auf 20 % durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 ( BStBl 2007 I S. 815).

Hierzu habe ich folgende Rechtsauffassung vertreten:

Die Pflicht, die Mittel und deren Verwendung gesondert aufzuzeichnen und nachzuweisen (Zuordnung zu so genannten „Steuertöpfen”) entfällt für vor dem 1. Januar 2007 erhaltene Zuwendungen mit Wirkung ab 1. Januar 2012.

2. Förderung im Rahmen des § 58 Nummer 2 AO