FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 01.11.2005
VI 313 - S 2204 - 018

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 01.11.2005 (VI 313 - S 2204 - 018) - DRsp Nr. 2008/89908

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 01.11.2005 - Aktenzeichen VI 313 - S 2204 - 018

DRsp Nr. 2008/89908

Verbrauchsreihenfolge bei der Veräußerung von Finanzinnovationen

Nach Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird es nicht beanstandet, wenn bei der Veräußerung oder Abtretung von Finanzinnovationen, die zu den Wertpapieren in Girosammelverwahrung (§ 5 DepotG) zählen, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2006 bei der Ermittlung der Marktrendite (§ 20 Abs. 2 Satz 2; § 43a Abs. 2 EStG) sowohl für den Zinsabschlag als auch für die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG die so genannte Fifo-Methode angewendet wird.