FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 02.05.2023
VI 3510 - S 7109 - 005

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 02.05.2023 (VI 3510 - S 7109 - 005) - DRsp Nr. 2023/80638

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 02.05.2023 - Aktenzeichen VI 3510 - S 7109 - 005

DRsp Nr. 2023/80638

Umsatzsteuerliche Behandlung des KWK-Bonus im Fall der Direktvermarktung; USt-Kurzinformation

Laut Abschnitt 2.5 Absatz 19 UStAE handelt es sich beim sog. KWK-Bonus, den der Betreiber eines Blockheizkraftwerkes erhält, welches unter die Übergangsvorschrift des § 66 EEG fällt, um ein zusätzliches Entgelt für die Stromlieferung des Anlagenbetreibers an den Netzbetreiber.

Es wurde gefragt, wie der KWK-Bonus zu behandeln sei, wenn dieser im Fall der Direktvermarktung als Teil der Marktprämie ausgezahlt werde.

Diesbezüglich bitte ich die Auffassung zu vertreten, dass der KWK-Bonus im Fall der Direktvermarktung lediglich als Berechnungsgröße in die ab dem 01.01.2012 ausgezahlte Marktprämie einfließt. Diese ist nach Abschnitt 2.5 Absatz 24 Satz 4 UStAE als echter Zuschuss nichtsteuerbar.