FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 02.06.1994
S 2295

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 02.06.1994 (S 2295) - DRsp Nr. 2008/85641

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 02.06.1994 - Aktenzeichen S 2295

DRsp Nr. 2008/85641

Behandlung von Krankengeldzahlungen aus Dänemark

Zur steuerlichen Behandlung von Krankengeld, das einer unbeschränkt stpfl. Person aus Dänemark gezahlt wird, wird im Einvernehmen mit dem BdF wie folgt Stellung genommen:

Das von einer dänischen Kommune gezahlte Krankengeld unterliegt nicht der inländischen Besteuerung. Es stellt auch keine der acht genannten Einkunftsarten des § 34d Nr. 1 bis 8 EStG dar. Das nach ausländischem Recht gezahlte Krankengeld unterliegt deshalb weder nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 noch nach § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG dem Progressionsvorbehalt.