FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 04.02.2004
VI 353 - S 3839 - 001

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 04.02.2004 (VI 353 - S 3839 - 001) - DRsp Nr. 2008/87460

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 04.02.2004 - Aktenzeichen VI 353 - S 3839 - 001

DRsp Nr. 2008/87460

§ 27 ErbStG; Ermäßigung der Steuer bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens

R 85a ErbStR 2003 und H 85a ErbStH 2003 enthalten keine Aussage darüber, wie zu verfahren ist, wenn mit dem mehrfach erworbenen Vermögen und ggf. weiterem erworbenen Vermögen Schulden und Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In den Beispielen zu H 85a ErbStH 2003 wird lediglich die Erbfallkostenpauschale berücksichtigt. Eine Aufteilung der Erbfallkostenpauschale auf das mehrfach erworbene und das weitere Vermögen würde die abzuziehende Steuerermäßigung und die festzusetzende Erbschaftsteuer nicht verändern, weshalb darauf verzichtet werden konnte.

Zu der Frage, wie nun Schulden und Lasten zu behandeln sind, wenn ein Erwerb neben mehrfach erworbenem Vermögen i. S. d. § 27 Abs. 1 ErbStG (begünstigtes Vermögen) auch anderes Vermögen umfasst, ist folgende Auffassung zu vertreten: