FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 05.01.2005
VI 317 - S 2223 - 600

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 05.01.2005 (VI 317 - S 2223 - 600) - DRsp Nr. 2008/88529

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 05.01.2005 - Aktenzeichen VI 317 - S 2223 - 600

DRsp Nr. 2008/88529

Spendenaktionen zu Gunsten der Opfer der Seebeben-Katastrophe; Vereinfachter Spendennachweis nach § 50 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStDV

Die Seebeben-Katastrophe hat in Deutschland eine hohe Spendenbereitschaft ausgelöst.

Für Zuwendungen, die bis zum 30.06.2005 auf ein Konto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der Freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen unter dem Stichwort „Seebeben-Katastrophe”, „Seebeben” o.ä. eingezahlt werden, ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis im Sinne des § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV allgemein anzuerkennen.

Im Zusammenhang mit dem vereinfachten Spendennachweis ist auch die folgende Gestaltung möglich: