FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 06.03.2013
VI 304 - S 2133 - 077

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 06.03.2013 (VI 304 - S 2133 - 077) - DRsp Nr. 2013/80280

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 06.03.2013 - Aktenzeichen VI 304 - S 2133 - 077

DRsp Nr. 2013/80280

Bilanzsteuerrechtliche Erfassung von Steuererstattungszinsen; Anwendung des BFH-Urteils vom 31. August 2011 - X R 19/10 - ( BStBl 2012 II S. 190)

Ein Anspruch auf Erstattungszinsen (bspw. nach § 233a AO) kann frühestens dann aktiviert werden, wenn er hinreichend sicher ist.

Dies ist im Regelfall der Bilanzstichtag, der der Bekanntgabe der begünstigenden Verwaltungsentscheidung folgt. Der Anspruch ist bereits zu einem früheren Bilanzstichtag zu aktivieren, wenn zu diesem Zeitpunkt der Realisierung des Anspruchs weder materiell-rechtliche noch verfahrensrechtliche Hindernisse entgegenstehen.