Gemeinnützige Organisationen erhalten Geldzuwendungen nicht nur über Bankkonten, sondern auch durch Zahlungen über das Online-Bezahlsystem PayPal. Auf den Internetseiten vieler gemeinnütziger Vereine befindet sich ein Button mit dem Hinweis auf ein Spendenverfahren über die Website von PayPal. Fraglich ist, ob bei Spenden, die über PayPal abgewickelt werden, der vereinfachte Zuwendungsnachweis nach § 50 Absatz 2 Satz 1 und 2 EStDV möglich ist.
Ich bitte hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
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