FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 07.07.2008
VI 353 - S 3014 b - 037

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 07.07.2008 (VI 353 - S 3014 b - 037) - DRsp Nr. 2008/92661

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 07.07.2008 - Aktenzeichen VI 353 - S 3014 b - 037

DRsp Nr. 2008/92661

Bedarfsbewertung des Grundbesitzes; Feststellung des Bedarfswertes für Zwecke der Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen, Einbringungen und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

Zu der Frage, ob bei Umwandlungen, Einbringungen und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage die Feststellung des Bedarfswertes aus Sicht des Erwerbers erfolgen müsse und deshalb auf die ertragsteuerliche Behandlung beim Erwerber abzustellen sei, bittet das FinMin folgende Auffassung zu vertreten:

Die im Vierten Abschnitt des BewG zusammengefassten Vorschriften gelten sowohl für die erbschaft-/schenkungsteuerliche als auch die grunderwerbsteuerliche Bedarfsbewertung. Entsprechendes gilt auch für die zu diesen Bewertungsvorschriften ergangenen Erbschaftsteuerrichtlinien.

Eine Sonderregelung zur Feststellung des grunderwerbsteuerlichen Grundbesitzwertes beinhalten die Erbschaftsteuerrichtlinien nicht. Damit hat die Feststellung des Bedarfswertes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer wie auch für Zwecke der Grunderwerbsteuer nach den gleichen Grundsätzen zu erfolgen.