FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 10.01.2023
VI 358 - S 7133-005

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 10.01.2023 (VI 358 - S 7133-005) - DRsp Nr. 2023/80215

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 10.01.2023 - Aktenzeichen VI 358 - S 7133-005

DRsp Nr. 2023/80215

Brexit: Umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen nicht bestätigter Ausfuhren; Hier: Verlängerung der Regelung zum erleichterten Ausfuhrnachweis; USt-Kurzinformation

Mit Kurzinfo vom 28.07.2022 (http://ais-produktion.clmst-sh.dcsprod.de:8003/x/96727) war das Verfahren zum erleichterten Ausfuhrnachweis in Fällen, in denen eine Ausfuhr in das Vereinigte Königreich Großbritannien (ohne Nordirland) bei einer inländischen Ausfuhrzollstelle elektronisch angemeldet worden ist und über eine Grenzzollstelle in einem anderen Mitgliedstaat ausgeführt wird, es aber dem Unternehmer nicht möglich oder nicht zumutbar ist, den Ausfuhrnachweis durch den Ausgangsvermerk oder den Alternativ-Ausgangsvermerk zu führen, vorgestellt worden.

Diese - ursprünglich bis zum 31.12.2022 befristete - Billigkeitsregelung wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.