Mit der Bezugs-Kurzinformation hatte ich zum Umgang mit Anträgen auf Änderung der Bescheide über die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2009 (1 BvR 2192/05) Stellung genommen.
Zu dieser Rechtsfrage ist beim Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht unter dem Az.
Die Klage wurde mit Gerichtsbescheid vom 21. Mai 2013, der als Urteil wirkt, abgewiesen.
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