FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 14.03.2013
Kurzinfo KSt 5/2013

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 14.03.2013 (Kurzinfo KSt 5/2013) - DRsp Nr. 2013/80316

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 14.03.2013 - Aktenzeichen Kurzinfo KSt 5/2013

DRsp Nr. 2013/80316

allgemeine Vorschriften: Forschungs- und Technologieförderung als nach § 8 Abs. 7 KStG begünstigte Dauerverlusttätigkeit

Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob und ggf. in welchem Umfang die durch die öffentliche Hand betriebene dauerdefizitäre Forschungs- und Technologieförderung unter § 8 Abs. 7 KStG fällt.

Ich bitte, hierzu folgende Auffassung zu vertreten:

Die Tätigkeit der Grundlagenforschung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts ist hoheitlich. Wird diese Tätigkeit in einer Eigengesellschaft ausgeübt, ist auf Verluste, die der Gesellschaft hieraus entstehen, § 8 Abs. 7 Satz 2 zweiter Halbsatz KStG anzuwenden. Die Tätigkeit der Auftragsforschung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts ist unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG steuerfrei. Die Steuerbefreiung erfasst auch mögliche verdeckte Gewinnausschüttungen aus Anlass der Auftragsforschung.