FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 14.06.2013
akt. Kurzinfo USt 4/2013

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 14.06.2013 (akt. Kurzinfo USt 4/2013) - DRsp Nr. 2013/80511

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 14.06.2013 - Aktenzeichen akt. Kurzinfo USt 4/2013

DRsp Nr. 2013/80511

Umsatzsteuer; Steuersätze, Medizinische Callcenter, Ehrenamtlichkeit einer Tätigkeit i. S. d. § 4 Nr. 26 UStG

Rz. 3: Umsatzsteuersatz für Portrait- und Hochzeitsfotografie

Es ist gefragt worden, unter welchen Umständen fotografische Leistungen für Endverbraucher im Bereich der Portrait- und Hochzeitsfotografie dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Das BMF hat hierzu im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgendermaßen Stellung genommen:

Fotografische Leistungen unterliegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG.

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG unterliegen jedoch die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, bei der der Grundsatz der engen Auslegung zu beachten ist.