FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 15.09.2004
S 2241 - 279

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 15.09.2004 (S 2241 - 279) - DRsp Nr. 2008/88552

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 15.09.2004 - Aktenzeichen S 2241 - 279

DRsp Nr. 2008/88552

Ertragsteuerliche Behandlung von Venture Capital und Private Equity Fonds

Ergänzend zum o.a. BMF-Schreiben ist zu beachten:

1. Haltedauer

(Tz. 14 des o.a. BMF-Schreibens)

  • Für die Ermittlung der „gewogenen durchschnittlichen Haltedauer, bezogen auf das gesamte Beteiligungskapital” ist ausschließlich auf das Nominalkapital der jeweiligen Beteiligung abzustellen. Auf die detaillierte Entwicklung des Beteiligungskapitals unter Einbeziehung von Kapitalrücklagen, Gewinnmehrungen usw. kommt es daher nicht an. Der Begriff des „gesamten Beteiligungskapitals” ist im formalen Sinn zu verstehen. Darlehen, Mantel- und Optionsschuldverschreibungen, typische stille Gesellschaften und Anteilsoptionen gehören nicht zum Beteiligungskapital in diesem Sinne, selbst wenn sie in einer Krise Eigenkapital ersetzenden Charakter hätten.