FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 16.01.2023
VI 3510 - S 7107 - 001

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 16.01.2023 (VI 3510 - S 7107 - 001) - DRsp Nr. 2023/80351

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 16.01.2023 - Aktenzeichen VI 3510 - S 7107 - 001

DRsp Nr. 2023/80351

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2 b UStG; Fragen zur Anwendung des § 2b UStG mit Bezug zu Kirchen; - USt-Kurzinformation -

1. Öffentlich-rechtliche Handlungsweise

a) Eine juristische Person öffentlichen Rechts (jPöR) wird für eine andere jPöR auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (gemäß Gegenstandstheorie) tätig. Hierfür ist in der Vereinbarung ein Entgelt (zum Beispiel: Kostenerstattung) vorgesehen. Es wurde gefragt, ob dieses Entgelt automatisch als öffentlich-rechtliches Entgelt gelte.