FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 18.02.2008
VI 324 - S 2775 - 077

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 18.02.2008 (VI 324 - S 2775 - 077) - DRsp Nr. 2008/92414

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 18.02.2008 - Aktenzeichen VI 324 - S 2775 - 077

DRsp Nr. 2008/92414

Versicherungsunternehmen, Genossenschaften: Abzinsung der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen

Es ist gefragt worden, ob:

  • Rückstellungen gemäß § 12a Abs. 3 VAG und Rückstellungen für poolrelevante Überschüsse der Pflegeversicherung nach I. erfolgsunabhängige oder erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen darstellen.

  • nur anwendbar ist für Fälle des § 21 Abs. 1, 2 .

  • im Wege der analogen Anwendung auch auf Fälle anzuwenden ist, die unter 1. beschrieben sind, da eine mögliche Gesetzeslücke vorliegt.

Nach dem Wortlaut des werden dort nur Rückstellungen für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen geregelt. Rückstellungen gemäß § 12a Abs. 3 VAG und Rückstellungen für poolrelevante Überschüsse der Pflegeversicherung nach I. stellen hingegen Rückstellungen für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen dar.