FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 18.03.2013
VI 354 - S 4730 - 045

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 18.03.2013 (VI 354 - S 4730 - 045) - DRsp Nr. 2013/80317

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 18.03.2013 - Aktenzeichen VI 354 - S 4730 - 045

DRsp Nr. 2013/80317

Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten; Behandlung von Fußballtoto

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die Frage der Besteuerung von Fußballtoto-Glücksspielen erneut erörtert.

Als Ergebnis der Erörterung bleibt festzuhalten, dass sowohl die „13er-Wette” als auch die Auswahlwette „6 aus 45” als Sportwetten im Sinne des § 17 Absatz 2 RennwLottG zu qualifizieren sind.