FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 18.10.2013
VI 306 - S 2139b - 003

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 18.10.2013 (VI 306 - S 2139b - 003) - DRsp Nr. 2013/80664

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 18.10.2013 - Aktenzeichen VI 306 - S 2139b - 003

DRsp Nr. 2013/80664

Anwendungsschreiben zu § 7g EStG, BMF-Schreiben vom 8. Mai 2009, BStBl 2009 I S. 633; Anhang 18 EStH 2012;; Nachweis der Investitionsabsicht, verbindliche Bestellung vor Betriebseröffnung, Rz 29; BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 - X R 42/11

Nach Rz. 29 des BMF-Schreibens vom 8. Mai 2009 ist für die Anwendung des § 7g EStG bei noch in Gründung befindlichen Betrieben eine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts im Wirtschaftsjahr der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags als Nachweis der Investitionsabsicht zwingend erforderlich.

Abweichend hiervon hat der BFH im Urteil vom 20. Juni 2012, X R 42/11 entschieden, dass eine verbindliche Bestellung nicht zwingend erforderlich ist. Allerdings hält der BFH es für notwendig, dass bei der Investitionsabsicht in Jahren vor Abschluss der Betriebseröffnung strenge Maßstäbe anzulegen sind.