Nach Rz. 29 des BMF-Schreibens vom 8. Mai 2009 ist für die Anwendung des § 7g EStG bei noch in Gründung befindlichen Betrieben eine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts im Wirtschaftsjahr der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags als Nachweis der Investitionsabsicht zwingend erforderlich.
Abweichend hiervon hat der BFH im Urteil vom 20. Juni 2012, X R 42/11 entschieden, dass eine verbindliche Bestellung nicht zwingend erforderlich ist. Allerdings hält der BFH es für notwendig, dass bei der Investitionsabsicht in Jahren vor Abschluss der Betriebseröffnung strenge Maßstäbe anzulegen sind.
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