FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 22.03.2005
VI 326 - S 7410 - 152

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 22.03.2005 (VI 326 - S 7410 - 152) - DRsp Nr. 2008/88739

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 22.03.2005 - Aktenzeichen VI 326 - S 7410 - 152

DRsp Nr. 2008/88739

Standortvermietungen durch juristische Personen des öffentlichen Rechts und durch Landwirte an Mobilfunkbetreiber

Mobilfunknetzbetreiber mieten flächendeckend Standorte an, um dort Funkfeststationen einrichten zu können. Gegenstand der Vermietung ist nur die Grundstücksnutzung. Als Standorte werden z.B. im Staatsbesitz befindliche Flächen und Gebäude, Kirchtürme, Wohngebäude, Hochhäuser und landwirtschaftlich genutzte Flächen angemietet. Die Mietdauer beträgt zwischen zehn und zwanzig Jahren.

Die Standortvermietungen sind nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder umsatzsteuerrechtlich folgendermaßen zu beurteilen:

I. Standortvermietung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts