FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 22.05.2013
VI 304 - S 2130 - 053

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 22.05.2013 (VI 304 - S 2130 - 053) - DRsp Nr. 2013/80450

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 22.05.2013 - Aktenzeichen VI 304 - S 2130 - 053

DRsp Nr. 2013/80450

Umsatzsteuerrechtliche und einkommensteuerrechtliche Behandlung der im Rahmen der Initiative „Deutschland rundet auf” gespendeten Beträge

Mit Schreiben vom 3. Mai 2013 - IV D 2 - S 7200/07/10017: 003/IV C 6 - S 2130/13/10001 hat das Bundesministerium der Finanzen zu einer Anfrage bezüglich der umsatzsteuerrechtlichen und einkommensteuerrechtlichen Behandlung der im Rahmen der Initiative „Deutschland rundet auf” gespendeten Beträge Stellung genommen.

Anlage

Sehr geehrter Herr Mosdorf,

ich komme zurück auf mein Schreiben vom 27. November 2012 und kann Ihnen nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes mitteilen:

Die Umstellung des Geschäftsmodells der „Deutschland rundet auf”-Stiftungs-GmbH (Vereinnahmung und Weiterleitung der gespendeten Beträge im eigenen Namen für eigene Rechnung) führt dazu, dass es sich bei dem Vorhaben nicht mehr um ein erlaubnispflichtiges Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 2 Nummer 6 ZAG handelt.