FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.11.2005
VI 353 - G 1103 - 049

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.11.2005 (VI 353 - G 1103 - 049) - DRsp Nr. 2008/89537

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 23.11.2005 - Aktenzeichen VI 353 - G 1103 - 049

DRsp Nr. 2008/89537

Grundsteuer; Änderung des Grundsteuergesetzes - Steuerbefreiung (§ 3 GrStG) ÖPP-Beschleunigungsgesetz

Die Regelung zur Steuerbefreiung für die Grundbesitz bestimmter Rechtsträger im Grundsteuergesetz3 GrStG) ist durch Art. 6 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentliche Private Partnerschaften (ÖPP-Beschleunigungsgesetz vom 01.09.2005 (BStBl 2005 I S. 870, BGBl 2005 I S. 2676) ergänzt worden.

Mit der Einfügung des neuen Satz 3 in § 3 Abs. 1 GrStG wird die subjektive Befreiungsvoraussetzung durchbrochen (Zurechnung des Grundstücks auf einen begünstigten Rechtsträger, z. B. inländische juristische Person des öffentlichen Rechts). Danach ist Grundbesitz, der von einem nicht begünstigten Rechtsträger im Rahmen einer „Öffentlich Privaten Partnerschaft” einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch überlassen wird, von der Grundsteuer befreit, wenn die Übertragung des Eigentums auf den Nutzer am Ende des Vertragszeitraums vereinbart ist.

Das Gesetz ist am Tag der Verkündung, dem 8.9.2005 in Kraft getreten.