FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.11.2005
VI 353 - S 3900 - 022

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.11.2005 (VI 353 - S 3900 - 022) - DRsp Nr. 2008/89532

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 23.11.2005 - Aktenzeichen VI 353 - S 3900 - 022

DRsp Nr. 2008/89532

Bewertung des Grundbesitzes - Bedarfsbewertung und Erbschaftsteuer; Kontrollmitteilungen der Bewertungsstellen an die Erbschaftsteuerstellen bei Übergang von Grundstücken durch Erbfolge (Länder übergreifende Zusammenarbeit)

Das im Bezugserlass geregelte Länder übergreifende Kontrollmitteilungsverfahren wurde eingeführt, um Steuerausfälle zu vermeiden, die bei Unkenntnis des für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamtes von einem zum Nachlass gehörenden Grundstück entstehen könnten.

Die Sachgebietsleiter in den Bewertungsstellen und der Erbschaftsteuerstelle werden gebeten, die Bearbeiter nochmals auf die Notwendigkeit der Kontrollmitteilungen und die weiterhin zu führenden Anschreibungen hinzuweisen.

Zusatz für die Bewertungsstellen

Vor dem Hintergrund, dass die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen der einzelnen Länder über die gesamte Testphase in der Sitzung ErbSt III/06 erörtert werden sollen, bittet das FinMin um Übersendung eines Berichts bis zum 15. Juli 2006. Darin ist mitzuteilen, wie viele Kontrollmitteilungen bis zum Stichtag 30.06.2006 versandt wurden und in wie vielen Fällen dies unterblieb, weil bereits die Feststellung eines Grundbesitzwertes angefordert worden war.

Zusatz für die Erbschaftsteuerstelle