FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.11.2005
VI 353 - S 6130 - 157

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.11.2005 (VI 353 - S 6130 - 157) - DRsp Nr. 2008/89517

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 23.11.2005 - Aktenzeichen VI 353 - S 6130 - 157

DRsp Nr. 2008/89517

Kraftfahrzeugsteuer; Behandlung der ausländischen Pkw und ihrer Anhänger

Im Folgenden veröffentlicht das FinMin Schleswig-Holstein ein überarbeitetes Merkblatt zur kraftfahrzeugsteuerlichen Behandlung von ausländischen Pkw und ihrer Anhänger.

Merkblatt zur kraftfahrzeugsteuerlichen Behandlung ausländischer Personenkraftfahrzeuge und ihrer Anhänger

Die Benutzung eines ausländischen Personenkraftwagens (Anhängers) im Inland ist

1. bis zu einem Jahr

bei Benutzung durch Ausländer

grundsätzlich steuerfrei,

steuerpflichtig, wenn

  • ein Standort im Inland begründet wird,

  • eine entgeltliche Beförderung von Personen oder Gütern vorliegt, (die nicht ausnahmsweise nach einem DBA - z. B. Dänemark - unschädlich ist).

bei Benutzung durch Inländer

grundsätzlich steuerpflichtig,

steuerfrei, wenn

  • die Benutzung ausschließlich im Interesse des ausländischen Fahrzeughalters erfolgt (z. B. Werkstattfahrt),

  • sich der ausländische Fahrzeughalter im Fahrzeug befindet,

  • das Fahrzeug in einem Staat der EU zugelassen ist und nur vorübergehend im Inland benutzt wird,

  • die Benutzung nach Maßgabe des Zollrechts, das im Rahmen des Genfer Abkommens oder der DBA Anwendung findet, zulässig ist.

Dies ist der Fall

  • bei beruflicher Verwendung für Rechnung einer Person, die außerhalb des Zollgebietes der EU ansässig ist,