FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 24.01.2001
S 2334
Fundstellen:
BStBl 2001 I 184

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 24.01.2001 (S 2334) - DRsp Nr. 2008/80021

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 24.01.2001 - Aktenzeichen S 2334

DRsp Nr. 2008/80021

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein betreffend die Bewertung der Beköstigung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei für Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn für die Zeit ab 1. Januar 2001

Bewertung der freien Beköstigung

Der zuständige Ausschuss der Vertreterversammlung der See-Berufsgenossenschaft hat den Wert des Sachbezuges ,,Beköstigung'' für Zwecke der Sozialversicherung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an auf einheitlich 369 DM monatlich angehoben.

Für Teilbeköstigung in der Kleinen Hochseefischerei und in der Küstenfischerei wurde festgelegt, dass für Frühstück 81 DM und für Mittag- und Abendessen jeweils 144 DM monatlich anzusetzen sind.

Der Durchschnittssatz für die Beköstigung der Kanalsteurer beträgt an 1. Januar 2001 monatlich 90 DM, für halbpartfahrende Kanalsteurer monatlich 45 DM.

Diese Sachbezugswerte sind auch dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zugrunde zu legen.

Geltung der Sachbezugswerte

Die festgesetzten Sachbezugswerte gelten auch dann, wenn in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag für die Beköstigung auf Seeschiffen höhere oder niedrigere Werte festgesetzt sind.