FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 25.05.2004
VI 353 - S 3202 - 117

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 25.05.2004 (VI 353 - S 3202 - 117) - DRsp Nr. 2008/87823

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 25.05.2004 - Aktenzeichen VI 353 - S 3202 - 117

DRsp Nr. 2008/87823

Bebaute Grundstücke: Bewertung des Grundbesitzes; Berechnung der Wohn-/Nutzfläche und Abzug der Betriebskosten bei im Ertragswertverfahren bewerteten bebauten Grundstücken (§§ 79, 146 BewG) ab 01.01.2004 ; Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vom 25.11.2003, BGBl 2003 I S. 2346

Ab dem 01.01.2004 gilt an Stelle der Vorschriften der §§ 43 und 44 der II. Berechnungsverordnung (II. BV) die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25.11.2003 (Wohnflächenverordnung - WoFlV). Die Wohnflächenverordnung enthält gegenüber den Regelungen der II. BV einige gravierende Änderungen. So sind Wahlrechte bei der Ermittlung der Grundfläche (z.B. Berechnung nach Wahl des Bauherrn aus den Fertigmaßen - lichten Maßen - oder den Rohbaumaßen) und bei der Ermittlung der anrechenbaren Grundfläche (z.B. Anrechnung der Grundflächen von Balkonen, Loggien u. dergl.) oder die Abzugsmöglichkeit bei Ermittlung der anrechenbaren Grundfläche (z.B. Abzug von 10 v.H. bei Wohngebäuden mit einer Wohnung) weggefallen.

Geändert wurde auch die Regelung des § 27 II. BV, aufgehoben wurde die Anlage zur II. BV. Die Betriebskosten sind nunmehr in der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung) zusammengefasst.