FinMin Thüringen - Erlass vom 02.01.2008
S 0320 A - 1 - 203.2

FinMin Thüringen - Erlass vom 02.01.2008 (S 0320 A - 1 - 203.2) - DRsp Nr. 2008/91672

FinMin Thüringen, Erlass vom 02.01.2008 - Aktenzeichen S 0320 A - 1 - 203.2

DRsp Nr. 2008/91672

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2008 über Steuererklärungsfristen

  • Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2007

  • Fristverlängerung

I. Abgabefrist für Steuererklärungen

(1) Für das Kalenderjahr 2007 sind die Erklärungen

  • zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,

  • zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen nach §§ 27, 28, 37 und 38 des Körperschaftsteuergesetzes, zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer -,

  • zur Gewerbesteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags -,

  • zur Umsatzsteuer sowie

  • zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes

nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO)

bis zum 31. Mai 2008

bei den Finanzämtern abzugeben.