Der BFH hat mit Urteil vom 11. Juni 2008 - II R 71/05 - im Anschluss an das Urteil vom 8. Oktober 2003 - II R 27/02 -(BStBl 2004 II S. 179) entschieden, dass die Berücksichtigung einer Belastung aus einem (teil-)unentgeltlichen Nutzungsrecht im Rahmen des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 146 Abs. 7 BewG a.F. nicht zur Feststellung eines niedrigeren Grundbesitzwerts führen kann.
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